Allgemeines
Ich bin seit 2014 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie seit 2024 als Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie approbiert. Für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Kosten für gesetzlich Versicherte vollständig von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen. Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auf gesonderten Antrag.
Für Erwachsene biete ich Einzel- und Gruppentherapie derzeit noch im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens an, dazu informiere ich auf dieser Seite. Weitere Informationen zu etwaigen Voraussetzungen erhalten Sie auf Nachfrage auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich verfüge über eine Zulassung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen sowie indizierte Kurzzeit- und Langzeitpsychotherapien für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr.
Die Abrechnung erfolgt seitens der Praxis direkt über der Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Als gesetzlich Versicherte/r legen Sie dazu bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte vor.
Private Krankenversicherung
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung darüber, ob Ihr Tarif Leistungen der Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche beinhaltet und welche Antragsmodalitäten für die Aufnahme probatorischer Sitzungen und ggf. einer psychotherapeutischen Behandlung notwendig sind. In einigen Fällen ist ein von mir erstellter anonymisierter Bericht erforderlich.
Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Antragsmodalitäten.
Selbstzahler
In einigen Fällen kann es möglich oder gar erwünscht sein, die Kosten der Behandlung selbst zu zahlen. Dadurch entfällt ein etwaiges Antragsprocedere, die Probatorik bzw. Behandlung kann bei ausreichenden zeitlichen Kapazitäten unverzüglich beginnen. Grundlage für die Abrechnung ist hier die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Hinweis zur „Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) – Auszug“
Kostenerstattungsverfahren
Als gesetzlich Versicherter haben Sie einen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung, wenn diese notwendig ist. Die Kapazitäten Psychologischer PsychotherapeutInnen mit Kassenzulassung sind jedoch begrenzt (und weitere zusätzliche Zulassungen durch die KV Brandenburg im Zulassungsbereich Stadt Brandenburg/ Kreis Potsdam-Mittelmark seit langem gesperrt), so dass derzeit nicht jeder Patient zeitnah einen Therapieplatz erhalten kann. In diesem Fall können die Kosten einer Behandlung durch approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung ggf. auf gesonderten Antrag durch gesetzliche Krankenversicherungen übernommen werden – im sogenannten Kostenerstattungsverfahren.
Sollten Sie weder in einem angemessenen Zeitraum (innerhalb von 6 Wochen, in Einzelfällen 3 Monate) noch in angemessener Entfernung (25km vom Wohnort) eine Behandlung bei einem der Psychologischen PsychotherapeutInnen vor Ort erhalten, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenerstattung gemäß §13 Abs. 3 SGB V stellen. Hierüber kann ggf. eine Übernahme der Kosten einer Privatbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Vorab sollten Sie jedoch alle niedergelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen vor Ort und im Umland kontaktieren, ggf. Wartezeiten erfragen und zunächst eine sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde für eine erste diagnostische Abklärung wahrnehmen. Sollten Sie auf diesem Weg keinen Termin für eine Sprechstunde bei einem Kollegen mit Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle (TSS, Tel.: 116 117).